Du hast deinen Traummieter endlich gefunden und nun steht die Schlüsselübergabe bevor. Doch welche Aufgaben rund um die Schlüsseln fallen in deinen Aufgabenbereich und welche in den deines Mieters? Wie schaut es außerdem mit den Kosten, die mit der Übergabe verbunden sind, aus - wer muss diese übernehmen? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Schlüsselübergabe klären wir in diesem Post ab!
Gesetzlich gibt es keine konkrete Regelung, wie viele Schlüssel du deinem Mieter für die Wohnung tatsächlich zu übergeben hast. Fest steht aber, dass du ihm grundsätzlich alle Schlüssel, die du für das Wohnobjekt besitzt, überbringen musst. Halte die Anzahl an übergebenen Schlüsseln bestenfalls auch im Mietvertrag fest. Mit der Unterschrift deines Mieters bestätigt er dies und gibt sich damit einverstanden. Beachte aber, dass er sich jederzeit so viele Schlüssel nachmachen lassen kann, wie er möchte. Darüber muss er dich allerdings informieren.
Andere Regelungen gelten für die Schlüsseln für die allgemein zugänglichen Teile des Wohnhauses, wie zum Beispiel das Haustor oder der Fahrradabstellraum. Hier musst du dafür sorgen, dass dein Mieter so viele Schlüssel erhält, wie viele er benötigt. Dazu zählen nicht nur seine Mitbewohner. Er kann etwa auch Schlüssel für seine Putzkraft oder den Babysitter von dir verlangen.
Du darfst grundsätzlich keinen einzigen Ersatzschlüssel für das Wohnobjekt behalten, es sei denn, dein Mieter ist damit einverstanden. Beachte aber, dass selbst wenn er dir die Erlaubnis dafür gibt, einen Ersatzschlüssel zu haben, du keinesfalls unangemeldet die Wohnung betreten darfst. Besuche musst du stets mit deinem Mieter vorher absprechen.
Notfälle sind die einzige Ausnahme, die dir erlauben, die Wohnung deines Mieters ohne Absprache zu betreten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Wasserrohr oder eine Gasleitung gebrochen ist. Wenn eine Gefahr für das restliche Wohnhaus herrscht, musst du dich auch nicht vorher anmelden. Um gröbere Schäden zu vermeiden, darfst du außerdem die Information von deinem Mieter einfordern, wo sich der Zweitschlüssel für Notfallsituationen befindet. Wenn er keinen Zweitschlüssel deponiert hat, muss er dir die bei einem Notfall anfallenden Kosten für einen Schlüsseldienst erstatten. Im Zweifel hast du sogar das Recht, die Wohnungstür auf Kosten deines Mieters aufbrechen zu lassen.
Dein Mieter muss dich stets darüber informieren, wenn ein Schlüssel fehlt, ganz gleich ob er geklaut wurde oder er ihn verloren hat. Du kannst dann entscheiden, ob du das Schloss auswechseln lassen möchtest, oder nicht.
Dein Bewohner muss die Kosten eines Schlosstauschs immer dann übernehmen, wenn ihn die Schuld am Verlust trifft oder aber eine Missbrauchsgefahr besteht, also etwa, dass jemand in die Wohnung einbrechen könnte. In der Praxis ist die Grenze zwischen Verschulden und Nichtschuld oftmals schwer zu ziehen.
Solltest du neue Schlüssel für die allgemeinen Teile des Wohnhauses anfertigen lassen müssen, weil dein Mieter beispielsweise zusätzliche Schlüsseln für seine Putzkraft benötigt, kannst du eine sogenannte Sicherstellung von ihm verlangen. Diese muss in Höhe der Anschaffungskosten der Schlüssel sein. Sobald ihr das Mietverhältnis beendet, musst du ihm das Geld für die Anfertigung wieder zurückgeben.
Falls du einen Schlosstausch durchführen solltest, musst du deinem Mieter wieder die selbe Anzahl an Schlüsseln zur Verfügung stellen wie zuvor. Beachte, dass du eine Sicherstellung hierfür nicht nochmal verlangen darfst.
Sorge dafür, dass die Schlüsselübergabe- sowohl beim Einzug deines neuen Mieters als auch beim Auszug des alten, stets persönlich abläuft. So kannst du offene Fragen klären und eventuelle Auseinandersetzungen vermeiden. Außerdem gibst du ihm damit von vornherein ein Gefühl von Willkommensein, da du dir extra die Zeit für ihn nimmst, ihm die Schlüssel persönlich zu überbringen.
Mit einer Schlüsselübergabe sind deutlich mehr Dinge verbunden, als dem neuen Nachmieter bloß seine Schlüssel in die Hand zu drücken und ihm alles Gute zum Einzug zu wünschen. Vielmehr musst du dich schon im Voraus etwa mit der Anzahl der Schlüsseln, die du ihm bereitstellen möchtest, befassen und mögliche Mehrkosten, die im Zuge eines Schlosstausches oder ähnlichem aufkommen könnten, in Betracht ziehen. In der Regel kommt es aber nicht allzu oft zu Situationen, die einen Mehrkostenaufwand in Verbindung mit den Schlüsseln darstellen. Für die Übergabe würden wir dir außerdem noch empfehlen, deinem Mieter die Wohnschlüssel persönlich auszuhändigen.
Vielen Dank für die gute Übersicht! Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass beim Verlust auf jeden Fall ein Schlüsselservice nötig ist. Der Tauscht dann das Schloss und stellt neue Schlüssel aus. Hierbei sollte man sich die selbe Anzahl aushändigen lassen, wie man ursprünglich auch vom Vermieter erhalten hat.
Lieber Noah!
Danke für deinen Kommentar! Wir wissen wohl alle, wie mühsam es sein kann, wenn man den Schlüssel verliert. 😀
Liebe Grüße, Immomatch