Wenn du einen neuen Mieter für deine Wohnung gefunden hast, hast du als Vermieter die Möglichkeit, bei seinem Einzug eine Mietkaution von ihm zu verlangen. Doch wofür dient eine Kaution genau und wie hoch darfst du diese überhaupt setzen? Diese Fragen und alle weiteren wichtigen Informationen rund um das Thema Mietkaution klären wir im Folgenden ab.
Die Kaution dient als eine Sicherstellung beziehungsweise als finanzielle Rücklage für diverse Ungewissheiten und wird beim Einzug des Mieters hinterlegt. Du kannst die Kaution beispielsweise einbehalten, wenn dein Mieter Schäden in deiner Wohnung verursacht hat oder wenn Mietzinszahlungen noch ausständig sind. Beachte aber, dass du nur für solche Beschädigungen Kostenersatz verlangen darfst, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Was unter so einer gewöhnliche Abnutzung verstanden wird, haben wir dir bereits in diesem Post erklärt.
Da die Kaution mietrechtlich nicht geregelt ist, kannst du frei entscheiden, ob du möchtest, dass dein Mieter eine Kaution hinterlegt oder nicht. Wenn du dich dazu entscheidest, eine Kaution einfordern zu wollen, musst du dies aber vertraglich vereinbaren, denn ohne Vereinbarung gibt es auch keine Verpflichtung für deinen Mieter.
Wie hoch du die Kaution setzen willst, ist grundsätzlich Vereinbarungssache. In der Praxis sind aber 3 Bruttomonatsmieten üblich. Du kannst allerdings auch bis zu 6 Bruttomonatsmieten verlangen. Eine höhere Kaution ist nur dann zulässig, wenn ein besonderes Sicherstellungsinteresse deinerseits besteht. Dabei sind vor allem die Höhe der Miete, die Bonität deines Mieters oder die Wohnungsausstattung ausschlaggebend.
Die Kaution ist erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags zu entrichten. Dein Mieter ist also nicht verpflichtet, diese schon vor Vertragsunterzeichnung zu übergeben. Du kannst frei entscheiden, in welcher Form du die Kaution ausbezahlt bekommen möchtest. Dennoch sind Barzahlungen das am häufigste verwendete Zahlungsmittel. Du könntest aber beispielsweise auch Bankgarantien oder Sparbücher als Zahlungsmethode verlangen.
Du musst deinem Mieter die Kaution unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung zurückzahlen. Du kannst allerdings eine angemessene Frist setzen, sodass du die Kaution erst dann zurück zahlst, wenn du das Objekt besichtigt sowie auf allfällige Schäden überprüft beziehungsweise dir Kostenvoranschläge für die Behebung solcher möglichen Schäden eingeholt hast. Liegen qualifizierte Mietrückstände oder Schäden am Objekt vor, die nachweislich von deinem Mieter entstanden sind, hast du außerdem das Recht, die Kaution einzubehalten.
Wir empfehlen, jeden deiner Zahlungsein- und ausgänge schriftlich zu dokumentieren. Aus diesem Grund solltest du deinem Mieter eine Bestätigung oder Quittung übergeben, sobald er die Kaution verrichtet hat. Du kannst seine Zahlung außerdem im Mietvertrag vermerken. So kommst du deinem Mieter mit Professionalität entgegen und kannst dich bei Unklarheiten auf ein schriftliches Beweismittel stützen.
Wenn du eine Aufstockung der Kaution verlangen möchtest, nachdem beispielsweise eine Mietvertragsverlängerung mit deinem Mieter abgeschlossen wurde, so solltest du dies auch explizit im Vertrag festhalten. Denn wenn eine solche Aufstockung nicht vertraglich vereinbart wurde, ist sie unzulässig. Du kannst deinen Mieter also nur zu etwas verpflichten, was ihr vorher auch im Mietvertrag vereinbart habt.
Die Kaution ist ein wichtiges Thema, das immer wieder im Raum steht, wenn man auf Mietersuche ist. Wir empfehlen dir daher, dich gründlich damit auseinanderzusetzen und im Hinterkopf zu bewahren, dass du die Höhe der Kaution nicht einfach willkürlich setzen kannst. Weiters solltest du aus Beweis- und Professionalitätsgründen jeglichen Geldtransfer, der in Verbindung mit der Kaution steht, stets schriftlich dokumentieren.