Für Mietwohnungen kann aus Sicht von Vermietern eine Reihe an Versicherungen abgeschlossen werden. Welche Versicherung für Vermieter tatsächlich relevant ist und welche sich als obsolet herausstellt, zeigen wir dir im folgenden Beitrag.
Versicherungen dienen immer der Prävention eines enormen Kostenaufwands aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse. Dies gilt auch für die Welt der Immobilien, denn wer Besitzer eines Eigentums ist und dieses zur Vermietung zur Verfügung stellt, sollte sich auf alle Fälle mit gewissen Versicherungen assekurieren. Als Vermieter einer Wohnung oder Eigentumswohnung gibt es drei Versicherungsarten, die für den Fall der Fälle abgeschlossen sein sollten:
Damit du deine Immobilie(n) richtig gegen etwaige Gefahren und Schäden im Zuge eines Unfalls versicherst, bieten sich die Gebäudeversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht an. Außerdem steht es dir als Vermieter zu, einen Beleg einzufordern, dass vom Mieter sowohl eine Privathaftpflicht- als auch eine Hausratversicherung abgeschlossen wurden.
Die Schäden eines vermieteten Objektes können unterschiedlicher Natur sein. Wenn keine entsprechende Versicherung besteht, muss der Mieter für die Kosten zur Behebung der Schäden selbst aufkommen. Dieser Punkt kann dazu beitragen, dass der Mieter in eine finanzielle Schieflage gerät, der Vermieter deswegen die obligate Mietzahlung nicht mehr erhält und möglicherweise hohe Reparaturkosten auf Kosten des Vermieters entstehen. Wenn du mehr dazu wissen möchtest, kannst du gerne auf unserem separaten Blogpost dazu vorbeischauen!
Gut zu wissen: Für eine private Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich keine Pflicht. Bei der Auswahl von potenziellen Mietinteressenten kann der Vermieter jedoch den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Wenn ein Mieter sich durch eine Individualvereinbarung mit dem Vermieter in ordentlich verschriftlichter Vertragsform zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, handelt es sich dabei um einen rechtlich gültigen Vorgang.
Das Abschließen einer Mietausfallversicherung ist nur unter Vorbehalt empfehlenswert, da sich ein langer Weg für den Vermieter anbahnt, bis ihm von der Versicherung tatsächlich eine finanzielle Entschädigung zugestanden wird. Normalerweise übernimmt die Versicherung bei folgenden Ereignissen:
Bedenke jedoch, dass die Mietausfallversicherung bei einer leerstehenden Wohnung nicht übernimmt. Die Versicherung greift nur dann, wenn Mieter die Miete nicht zahlen wollen oder können und die Wohnung in einem nicht bewohnbaren Zustand hinterlassen wird. Bis die Versicherung bezahlt, kann aber schon mal Zeit vergehen, denn Vermieter müssen sich durch den mühsamen, bürokratischen Weg über Abmahnungen, Kündigung und Räumungsklage schlagen, damit der Versicherungsfall eintritt und die Versicherung den Schadensbetrag übernimmt. Trotzdem hat die Versicherung seine Daseinsberechtigung, nachdem die Kosten für die Renovierung einer Mietnomaden-Wohnung höher als gedacht ausfallen können.
Unser genereller Tipp: Am besten fährt man, wenn man als Vermieter die potenziellen Mieterkandidaten im Vorfeld genauer unter die Lupe nimmt. Wenn man hier eine sorgfältige Auswahl trifft und auf gewisse Punkte achtet, sollte das Risiko eines Mietnomaden oder eines notorischen Mietprellers minimiert werden können.
Als Vermieter bist du nicht dazu verpflichtet, irgendwelche der erwähnten Versicherungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Da jedoch jederzeit unvorhersehbare Vorkommnisse, die eine Versicherung abdeckt, auftreten können, ist es sinnvoll, sich zumindest gegen die häufigsten Gefahren abzusichern. Ein Brand oder Wasserschaden können schnell einmal vorkommen, und in diesen Fällen würde der Vermieter auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. Die Wohngebäudeversicherung wird somit zu einem unerlässlichen Schritt in der Position als Vermieter. Zu der Grundausstattung der Versicherung können auch Zusatzleistungen wie Hochwasser oder Vandalismus integriert werden.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte ebenfalls ins Versicherungsrepertoire aufgenommen werden, da witterungsbedingte Schäden wie zum Beispiel durch herabfallende Ziegel oder Schadensersatzforderungen nach einem Unfall zumeist übernommen werden. Wenn unterschiedliche Beschädigungen vom Grundstück des Vermieters kommen, werden diese von der Versicherung abgeglichen. Bei Nichtvorhandensein einer passenden Versicherung musst du als Vermieter im Schadensfall die entsprechenden Forderungen aus eigener Tasche zahlen.
Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls relevant sein, denn es besteht immer die Gefahr, dass es zu Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Vermieter kommt. Die häufigsten Gründe für Auseinandersetzungen haben wir bereits in einem eigenen Blogbeitrag thematisiert und diese kannst du hier gerne nachlesen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten von gesetzlichen Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare für gerichtliche Gutachten, Gerichtskosten und die Kosten einer Zwangsvollstreckung.
Es gibt einige Versicherungen, die zu den typischen Betriebskosten einer Immobilie gehören und auf Mieter umgelegt werden können. Alle gebäudebezogenen Versicherungen sind relevant, sofern sie auch in der Betriebskostenverordnung beziehungsweise im Mietvertrag vereinbart sind. Die im Mietvertrag aufgelisteten Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Falls die Gebäudeversicherung eine Mietausfallabdeckung beinhaltet, ist diese ebenfalls umlagefähig.
Grundsätzlich besteht keine bindende Pflicht für Vermieter, eine der oben genannten Versicherungen abzuschließen. Zu den wichtigsten Versicherungen für Vermieter zählen dennoch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die Mietausfallversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Sie bilden die Grundausstattung, mit der jeder Vermieter sein finanzielles Risiko erheblich senken kann. Eine private Haftpflicht des Mieters sollte im Sinne aller ebenfalls festgehalten werden.