Mit den Temperaturumschwüngen zum Ende des Jahres hin, der Kälte und dem damit entstehenden Schneefall stellt sich natürlich die Frage, wer bei einem vorhandenen Mietverhältnis nun eigentlich für Schneeräumen etc. verantwortlich ist. Kurz gesagt: Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Eigentümer, welcher diese aber auf Dritte übertragen kann.
Generell ist es Pflicht der Hausbesitzer, Gehsteige und -wege, die an das eigene Anwesen grenzen, von Eis und Schnee freizuhalten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, diese Verantwortung als Eigentümer weiterzugeben. Das resultiert oft darin, dass Vermieter Winterdienst- oder Hausmeisterservices in Anspruch nehmen bzw. die damit verbundenen Tätigkeiten an die betroffenen Mieter abgeben. Diese Delegation der winterdienstlichen Aufgaben kann aber nicht einfach mündlich vereinbart werden oder gar im Stiegenhaus ausgehangen werden. Eine derartige Vereinbarung tritt erst in Kraft, wenn sie im Mietvertrag entsprechend eingetragen ist von beiden Vertragsseiten unterschrieben wurde. Die benötigten Gerätschaften und Materialien wie Streusalz und Schneeschaufel muss aber jedenfalls der Eigentümer zur Verfügung stellen.
Prinzipiell gilt für allfällige Winterdienste ein Zeitfenster von 6 bis 22 Uhr an Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen. Stadtgemeinden können die Zeiten für Schneeschaufeln etc. dem tatsächlichen Schneeaufkommen entsprechend anpassen. In Großstädten wird bei den Schneeräumungen der Schnee von den von der Stadt beauftragten Fahrzeugen auf den Gehsteig geschoben. Danach obliegt es den Anwohnern, diese Schneemassen entsprechend zu entfernen und nicht einfach ein paar Meter weiter, wo sie nicht mehr stören, zu verschieben. Auch bezüglich des “Abstellplatzes” für die Schneehaufen muss eine Übereinkunft zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden.
Wenn du dir die Mühen lieber sparen möchtest und auch Diskussionen mit etwaigen verärgerten Nachbarn vermeiden willst, gibt es auch die Möglichkeit, einen professionellen Winterdienst in Anspruch zu nehmen. Bei Wohnungseigentumsgesellschaften wirde in solcher in den meisten Fällen im Zuge der Objektbetreuung engagiert. Hier erfolgt dann eine Kostenaufteilung auf die zuständigen Eigentümer. Wenn du als Mieter alleine einen Winterdienst in Auftrag gibst, musst du für diesen auch selbst aufkommen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen (im Mietvertrag) vorliegen.
Konkret musst du bei professionellem Winterdienst mit Kosten in der Höhe von zirka 15 Euro für eine 25m x 1,20m große Fläche rechnen. Die sogenannte Bereitschaftspauschale liegt bei ungefähr 25 Euro und muss ebenfalls dazugerechnet werden. Wenn gestreut werden muss, ist das Streugut zu bezahlen, und bei einem Einsatz an Feiertagen sowie am Wochenende gilt üblicherweise ein Aufpreis von bis zu 30 Prozent.
Gerade in Großstädten ist das Angebot an verschiedenen Anbietern von Winterdiensten relativ groß. Hier findest du vorwiegend größere Reinigungsunternehmen, aber auch kleine Privatanbieter. Am Anfang solltest du dich jedenfalls davon überzeugen, dass die ersten Räumungen pünktlich und ordnungsgemäß vonstatten gehen.
Zunächst einmal müssen Name und Anschrift des Auftraggebers sowie die Höhe der Vergütung im Vertrag festgehalten werden. Zusätzlich sollte auch der Umfang der tatsächlichen Dienstleistung, der Zeitraum, in dem diese in Anspruch genommen wird sowie die Geschwindigkeit, mit der es zum Einsatz kommt, vereinbart werden. Ein Winterdienst macht ja auch nur dann wirklich Sinn, wenn er genau dann räumt, wenn sich der Schnee zu häufen beginnt.
Wichtig ist hier, seiner Räumungspflicht wirklich sorgfältig nachzukommen. Vor allem, wenn du auch auf öffentlichen Plätzen, auf angrenzenden Gehwegen und entlang des Straßenrands hantierst. Achte hier darauf, eine Reinigung und gegebenenfalls Streuung auf einer Breite von zirka einem Meter auszuführen. Sollte es in diesem Bereich nämlich zu einem Unfall kommen, wird nicht die Stadtgemeinde, sondern der Besitzer der Liegenschaft bei juristischen Konsequenzen belangt. Dies wird in weiterer Folge auf den Mieter übertragen, der für den Winterdienst zuständig war.
Wichtig: Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich beim Winterdienst fällt das Entfernen von Eiszapfen von Giebeln und Regenrinnen sowie bei Dachlawinengefahr eine entsprechende Kennzeichnung.
Vielen Dank für diesen Beitrag über den Winterdienst. Gut zu wissen, dass schriftlich festgehalten sollte, wie die Verantwortungsbereiche beim Winterdienst verteilt sind. Ich bin gerade in ein neues Haus gezogen und ich blicke hier nicht ganz durch, wie das mit dem Winterdienst ist, deshalb wollte ich mich hier informieren.
Liebe Kira!
Schön zu hören, dass wir dir mit unserem Beitrag weiterhelfen konnten! Wir wünschen dir alles Gute in deinem neuen Zuhause! 🙂
Liebe Grüße, Immomatch
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer Objektbetreuung. Dabei ist es gut zu wissen, dass es auch professionelle Winterdienste gibt. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
Lieber Dennis,
ich wünsche deinem Onkel viel Glück bei der Suche nach der passenden Objektbetreuung. Mit einem professionellen Winterdienst wird er da sehr wahrscheinlich auf der sicheren Seite sein. 🙂
Liebe Grüße, Immomatch
Die beste Lösung kann auch ein privater Räumdienst sein. Das sehe ich als die sinnvollste Variante. Dann sind im besten Fall alle zufrieden.