Wir kennen es doch alle: Ab einem gewissen Zeitpunkt sieht man sich an Altem satt und es macht sich die Lust auf etwas Abwechslung breit. Nicht selten macht sich dieses Gefühl in Bezug auf eine Umgestaltung in den eigenen vier Wänden bemerkbar. Wenn auch du deinem Zuhause einen neuen Look verpassen möchtest, solltest du vorab ein paar Dinge beachten, um dir unnötigen Ärger mit deinem Vermieter zu ersparen.
Informiere dich im Vorhinein darüber, ob deine Wohnung vom Mietrechtsgesetz erfasst wird oder nicht, denn davon abhängig kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Was jedenfalls immer feststeht: Wenn du als Mieter etwaige Sanierungen selbst in die Hand nehmen möchtest, musst du die Kosten dafür auch selbst übernehmen.
Grundsätzlich gilt, dass reversible Veränderungen, die der Mieter in der Wohnung vornimmt, auch ohne Einholung der Zustimmung des Vermieters erlaubt sind. Diese Änderungen beziehen sich vorwiegend auf Wohnungsoberflächen, wo es irrelevant ist, ob das Mietobjekt vollumfänglich, teilweise oder gar nicht unter das besagte Mietrechtsgesetz fällt. Bei teilweiser oder nicht vorhandener Anwendung des MRGs fällt das Ganze in den Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
Unter kleine Sanierungsarbeiten fallen beispielsweise das Tapezieren oder Ausmalen von Wänden sowie das Lackieren von Türen, Fenstern oder Rahmen. Apropos malen und lackieren: Bei der Farbauswahl dazu ist dir völlig freie Hand gegeben. Lediglich beim Auszug kann es sein, dass dein Vermieter verlangt, die Wände zu überstreichen, wenn du unübliche Farben wie Schwarz oder Neongrün gewählt hast. Auch bei adäquatem Zustand der Wände steht es ihm zu, dies von dir zu verlangen.
Häufigere, kleinere handwerkliche Arbeiten wie Nägel anbringen oder Löcher bohren, um Regale und Konsorten anzubringen, ist jedenfalls erlaubt. Dies fällt in den Bereich von zu erwartender Abnutzung und stellt in der Regel kein Problem dar.
Wenn du doch umfangreiche Pläne für die Umgestaltung deines Zuhauses hast, solltest du vorher in Erfahrung bringen, ob deine Wohnung und dazugehörige Angelegenheiten nun im Sinne des Mietrechtsgesetzes gehandhabt werden. Sollte es sich nicht nur um ein paar Nägel in der Wand handeln, ist es jedenfalls ratsam, deine Vorhaben mit dem Vermieter zu besprechen. Hol dir die Genehmigung am besten schriftlich, um allfällige Streitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden.
Die Rede ist hier von Projekten wie beispielsweise dem Einreißen oder Versetzen von Wänden, was nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann. Ebenfalls zu dieser Kategorie gehören Arbeiten wie das Entfernen und/oder der Ersatz von Türen und Fenstern. Die Eigentumsrechte haben zumeist gegenüber den Gestaltungswünschen des Mieters Vorrang.
Gut zu wissen: Wenn das Mietrechtsgesetz auf deine Wohnung anwendbar ist und der Vermieter auf dein Anliegen nicht innerhalb von zwei Monaten reagiert, wird dies laut Paragraph 9 MRG automatisch als Zustimmung gewertet. Eine schriftliche Vereinbarung ist jedoch im Zweifelsfall immer hilfreich.
Bei der (im besten Fall schriftlichen) Einholung der Zustimmung des Vermieters handelt es sich nicht bloß um einen Formalakt, denn wenn du etwaige Veränderungen ohne Bescheid zu geben vornimmst, kann dir das teuer zu stehen kommen. Dem Eigentümer steht es nämlich rechtlich gesehen zu, einen kompletten Umbau zum ursprünglichen Zustand vor Bezug der Wohnung zu fordern.
In einem weiteren Schritt kann er gegen dich sogar mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. Wenn durch die selbst vorgenommenen Renovierungsarbeiten vielleicht sogar Gefahr für alle Bewohner besteht, weil du beispielsweise mit der Statik fehlerhaft hantiert hast. Was du ebenfalls auf dem Schirm haben solltest: Wenn du ohne die Zustimmung deines Vermieters irreversible Renovierungsarbeiten vorgenommen hast, wird dir die Berechtigung auf Ablöse beim Auszug entzogen.
Danke für diese Tipps zur Wohnungssanierung! Wir überlegen schon seit langem, unsere Wohnung zu sanieren. Guter Hinweis, dass die Einholung der Zustimmung des Vermieters nicht bloß ein Formalakt ist.
Lieber Tyler!
Freut uns, dass wir dir mit unserem Blogbeitrag weiterhelfen konnten. Viel Glück bei der Sanierung! 😉
Liebe Grüße, Immomatch
Ich glaube, dieser Artikel ist der, beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zur Wohnungssanierung gefunden. Danke für den Beitrag.
Lieber Otto,
das freut uns wirklich sehr, dass wir dir mit unserem Beitrag weiterhelfen konnten. Viel Erfolg bei deinem Vorhaben! 🙂
Liebe Grüße, Linda von Immomatch