Deine Wohnung zu kündigen sollte zwar keine Hexerei darstellen, jedoch ist es trotzdem von Vorteil, wenn du dir im Vorhinein Gedanken darüber machst, wie du am besten aus deinem Mietvertrag kommst und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Abhängig von der Art des Mietvertrags unterscheiden sich auch die jeweiligen zu beachtenden Kündigungsfristen. Hier entscheidet vor allem die Tatsache, ob das Mietverhältnis, das beendet werden soll, in den Zuständigkeitsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt und ob ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag aufgelöst werden soll.
Die sicherste Form, um Verträge jeglicher Art abzuschließen oder zu kündigen, ist immer in schriftlicher Form und am besten auf Papier. Bei der Kündigung eines Mietvertrags ist dies sogar notwendig, denn eine Kündigung per Telefon oder Fax mitzuteilen reicht nicht und via E-Mail wird eine solche Kündigung nur angenommen, wenn eine spezielle elektronische Signatur vorhanden ist. Bedenke auch, dass die Unterschrift aller Hauptmieter unbedingt erforderlich ist, um den Mietvertrag angemessen auflösen zu können.
Wenn du dein Kündigungsschreiben fertig verfasst hast, muss es nun rechtzeitig zum festgelegten Kündigungstermin beim Vermieter ankommen. Auf welchem Weg du die Kündigung am liebsten abschicken möchtest, ist dir überlassen. Du kannst in Österreich jedenfalls zwischen folgenden Möglichkeiten auswählen:
Die sicherste Variante ist definitiv, wenn du deine Kündigung per Einschreiben deinem Vermieter zukommen lässt. Hier wird nämlich zum einen dokumentiert, dass der Brief sein Ziel wirklich erreicht hat und zum anderen kannst du als Absender mit der Sendungsverfolgung genau sehen, wo sich der Brief gerade befindet. Außerdem gilt hier das Datum, an dem der Brief versendet wurde, was ebenfalls nachvollzogen werden kann.
Eine Kündigung kann theoretisch auch per E-Mail erfolgen, vor allem, um diese schriftlich nachweisen zu können. Per E-Mail den Mietvertrag zu kündigen ist jedoch nur zulässig, wenn diese mit einer speziellen elektronischen Signatur versehen ist.
Eine weitere Möglichkeit bietet sich, indem du das Kündigungsschreiben einfach selbst in den Postkasten des Vermieters einwirfst. Am besten nimmst du dir jemanden mit, der im Zweifelsfall bezeugen kann, dass das Schreiben auch wirklich dort abgegeben wurde. Noch einfacher wäre es wahrscheinlich, dem Vermieter Bescheid zu sagen und ihm den Brief persönlich zu übergeben.
Die letzte Variante kommt eigentlich nur dann zur Anwendung, wenn bereits ein schwieriges Verhältnis zwischen dir und deinem Vermieter besteht und du damit auf Nummer sicher gehen willst. Über das bei dir zuständige Bezirksgericht kannst du auf gerichtlichem Weg kündigen.
Bei einem Mietanbot handelt es sich um eine Art Mietvorvertrag, das ein verbindliches Angebot vom Mieter an den Vermieter beinhaltet, um einen Mietvertrag festzumachen. Wenn du dich als Mieter von diesem wieder distanzieren möchtest, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Laut Paragraph 30a des Konsumentenschutzgesetzes kannst du von dem Mietanbot wieder zurücktreten, wenn du diesem am selben Tag der Wohnungsbesichtigung zugestimmt hast. Die entsprechende Rücktrittserklärung muss schriftlich abgegeben werden und dafür hast du genau 1 Woche Zeit.
Tipp: Wenn du ein befristetes Mietanbot verlangst, verfällt dieses mit dem vereinbarten Datum automatisch, wenn du doch kein Interesse an der Wohnung hast.
Selbst bei einer ordnungsgemäßen Kündigung seitens des Mieters kann es sein, dass diese vom Vermieter ignoriert wird, indem er das Schreiben nicht annehmen möchte oder es Retour mit der Post schickt. Nachdem nicht davon ausgegangen werden kann, dass Mieter und Vermieter unter demselben Dach wohnen, gestaltet es sich meist schwierig, das Kündigungsschreiben persönlich vorbeizubringen. Sollte dieser Fall eintreten, kann der Mieter mittels gerichtlicher Kündigung sein Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Wenn die Kündigung nun erfolgreich seinen Empfänger erreicht hat, geht es darum, die darin festgehaltenen Anordnungen auch einzuhalten. Normalerweise wird die Wohnung am letzten Tag des Mietverhältnisses, der auch im Kündigungsschreiben festgehalten wurde, übergeben. Dabei wird zumeist auch gleich das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten.
Es ist auch möglich, sich individuell mit dem Vermieter einen früheren Zeitpunkt zum Auszug zu vereinbaren. Ein verspäteter Auszug könnte jedoch zu unnötigem Ärger und Kosten führen und sollte lieber vermieden werden. Stelle deswegen auf jeden Fall sicher, dass du pünktlich zum vereinbarten Termin ausziehen kannst.
Wenn dein Mietvertrag vom Mietrechtsgesetz erfasst wird, ist es dem Vermieter nur in Fällen mit guter Begründung erlaubt, zu kündigen. Hierunter fällt zum Beispiel, wenn seitens des Mieters folgenschwere Ordnungswidrigkeiten, wie kein Zahlen der Miete oder Störung des Hausfriedens, festzustellen sind. Auch im Fall von Eigenbedarf kann der Vermieter kündigen - mehr dazu findest du in diesem Beitrag.
Ebenfalls in diese Kategorie fällt die Situation, in der der Vermieter eine angemessene wirtschaftliche Verwertung anstrebt und sich der Mieter dagegen zur Wehr setzt, wie beispielsweise bei einer Mieterhöhung. Auch bei mehrmaligen Verstößen gegen die Hausordnung kann dies irgendwann eine Kündigung zur Folge haben.
Da meine Miete so hoch ist, möchte ich sie bald kündigen. Mir war nicht bewusst, dass eine schriftliche Kündigung nötig ist. Ich werde deshalb einen Anwalt kontaktieren.
Lieber Herr Farber!
Eine Kündigung schriftlich festzuhalten, ist immer eine gute Idee. Damit ist man zumindest in gewisser Hinsicht abgesichert! Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Wohnung!
Beste Grüße,
Linda von Immomatch