Frühzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen, gestaltet sich nicht immer einfach. Hierfür bietet es sich zumeist an, auf eigene Faust schnell einen geeigneten Nachmieter zu suchen. Nachdem dir als Mieter diese Aufgabe obliegt, solltest du auch über deine Rechte und Pflichten diesbezüglich Bescheid wissen.
Immer wieder kursiert das Gerücht, dass es reichen würde, wenn man als Mieter drei potenzielle Nachmieter stellt, um vorzeitig aus dem Mietverhältnis aussteigen zu können. Dafür muss jedoch eine Nachmieterklausel im Mietvertrag vorhanden sein, die diese Regelung stützt. Ohne eine solche Klausel entfällt der Rechtsanspruch des Mieters auf eine vorzeitige Auflösung.
Ausnahme: Solltest du dich in einer Wohnung mit Mietvertrag befinden, der mindestens auf drei Jahre befristet ist und die Wohnung vom Mietrechtsgesetz erfasst werden sollte, ist eine einseitige und vorzeitige Kündigung für dich als Mieter zulässig. Bedingung: Nach einem Jahr und mit einer dreimonatigen Frist.
Grundsätzlich gilt auch, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die von dem Mieter gestellten Nachmieter zu akzeptieren. Sollte der Fall eintreten, dass sich beide Parteien auf keinen Nachmieter einigen können und kein einvernehmlicher Beschluss zustande kommt, gibt es für den Mieter keine Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu umgehen.
Sollte der Fall eintreten, dass du frühzeitig aus der Wohnung ausziehen möchtest und dein Vermieter dir seine Zustimmung dafür erteilt hat, wenn du einen Nachmieter stellst, können dir folgende Tipps vielleicht eine Hilfe sein:
Sollte die besagte Nachmieterklausel nicht im Mietvertrag verankert sein, sind dir als Mieter mehr oder weniger die Hände gebunden, wenn der Vermieter seine Zustimmung für einen vorzeitigen Nachmieter verweigert. Was du aber trotzdem machen kannst, einzelne Zimmer in deiner Wohnung zur Untervermietung zur Verfügung zu stellen. Dies kannst du als Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters. Bei einer gänzlichen Untervermietung der Wohnung muss jedoch der Vermieter informiert werden.
Solltest du Verwandte in deinem Umfeld haben, an die du die Wohnung weitergeben möchtest, kannst du dir den teilweise langwierigen Prozess des Suchens eines Nachmieters womöglich ersparen. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Die Person muss in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu dir stehen, sprich, es muss sich um Kinder, Enkel oder Ehepartner handeln. Geschwister unterliegen strengeren Vorschriften. Außerdem muss die Person mindestens in den letzten zwei Jahren im selben Haushalt gewohnt haben. Unter Einhaltung dieser Voraussetzungen muss nicht einmal das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.