Egal ob es Zeit für deine erste eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer WG wird - ein Umzug bedeutet immer viel Planung und Organisation. Um dir den ganzen Prozess ein wenig zu erleichtern, geben wir dir im folgenden Artikel die wichtigsten Infos zum Thema Haupt- und Nebenwohnsitz und erklären, worauf du achten musst. Bleib dran!
Grundsätzlich unterscheidet das Meldewesen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz, wobei davon ausgegangen wird, dass ersterer quasi das Zentrum deiner Lebensbeziehungen darstellt. Relevant ist hier hauptsächlich dein Naheverhältnis zu diesem Ort, um ihn als Hauptwohnsitz bezeichnen zu können. Zum einen sind hier die Aufenthaltsdauer sowie der Standort des Ausbildungsortes oder Arbeitsplatzes ausschlaggebend. Zum anderen spielen auch der Wohnsitz der Familie und deren Arbeitsplätze eine Rolle.
Wenn du beispielsweise planst, von Oberösterreich nach Wien zu ziehen, weil du in der Hauptstadt dein Studium beginnen möchtest, kannst du dein Elternhaus, in dem du aufgewachsen bist, als Nebenwohnsitz anmelden. Das Ganze funktioniert natürlich auch umgekehrt.
Der Neben- oder Zweitwohnsitz steht nur in Verbindung zu bereits bestehenden Lebensbeziehungen, was bedeutet, dass an diesem Ort meist nur ausbildungsbedingt verweilt wird, oder, um seine Freizeit zum Teil dort zu verbringen. Die Dauer des Aufenthaltes an deinem Nebenwohnsitz kann variieren und muss nicht durchgehend sein. Als Hauptwohnsitz darf allgemein nur ein Wohnort gelten.
Das Wichtigste ist tatsächlich, dass du durch die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes auch an diesem offiziell wohnen kannst und keine einmalige Entscheidung treffen musst. Zudem kannst du gewisse Beihilfen beantragen, wenn du einen Nebenwohnsitz besitzt. Förderungen wie die Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe sind jedoch an keinen Wohnort gebunden.
Gut zu wissen: Wenn dein Arbeitsplatz über 80 km oder länger als 1h von deinem Wohnort entfernt sein sollten, sodass eine Wohnung am Arbeitsort erforderlich ist, kannst du diese Aufwendungen als Werbungskosten verbuchen und dir einen steuerlichen Vorteil sichern.
In Wien hat man ohne dort gemeldeten Hauptwohnsitz zum Beispiel den Nachteil, dass man kein Parkpickerl beantragen kann. Zudem muss man in Wien oder Niederösterreich als Student seinen Hauptwohnsitz ummelden, um ein verbilligtes Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel zu bekommen. Ein weiterer Nachteil besteht auch darin, dass die GIS-Gebühren sowie meistens auch Miete und Versicherungen doppelt gezahlt werden müssen. Auch das politische Engagement leidet zu einem gewissen Grad darunter, weil man nur am Hauptwohnsitz wählen gehen kann.
Solltest du vorhaben, in eine neue Wohnung zu ziehen, bedenke unbedingt, dass du laut Meldegesetz binnen drei Tagen eine Anmeldung an der neuen Adresse machen musst. Diese Regelung gilt für Haupt- und Nebenwohnsitz. Für all jene, die regelmäßig zwischen den zwei Wohnstandorten pendeln, ist es ratsam, sich an beiden Orten melden zu lassen.
Eine solche Anmeldung von einem Wohnsitz muss beim Meldeservice durchgeführt werden. In Wien muss dies nicht einmal der tatsächliche Wohnbezirk sein, wo die Wohnung situiert ist. In den Bundesländern ist jedoch das jeweilige Gemeindeamt zuständig. Es ist auch unbedingt erforderlich, dass du persönlich beim Meldeamt deine Anmeldung mitsamt allen Unterlagen machst und nicht jemanden in Vertretung hinschickst. Mittels Post kannst du dich auch anmelden, via E-Mail oder online jedoch nicht.
Um nicht unvorbereitet auf das Meldeamt zu gehen, findest du hier eine Auflistung aller benötigten Unterlagen, die du mitbringen musst: