Bei der Verantwortlichkeit für die Müllentsorgung gehen die Meinungen oftmals auseinander, da keiner so wirklich weiß, wer wofür genau zuständig ist. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, damit sowohl Mieter als auch Vermieter über ihre Pflichten Bescheid wissen.
Grundsätzlich ist jeder Haushalt in Österreich nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2022) dazu verpflichtet, Mülltrennung vorzunehmen. Sollten Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann vom Vermieter eine Abmahnung ausgesprochen werden. Außerdem gibt es in den jeweiligen Bundesländern Landesgesetze zur Mülltrennung.
Gelbe Tonne / Gelber Sack | Leichtverpackungen aus Kunststoff, Papierverpackungen mit Beschichtung sowie Verbundkartons (wie z.B. Milchkartons), Plastikflaschen und Plastiksackerln kommen in die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack, mancherorts auch ins Altstoffsammelzentrum. |
Metallmüll (blaue Tonne) |
Je nach Region werden Altmetall-Kleinteile, die keine Verpackungen sind, zusammen oder getrennt von Metallverpackungen gesammelt. Hinein kommen Alufolien, Getränkedosen, Konservendosen, Kronkorken oder Tierfutterdosen.
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Restmüll (schwarze / graue Tonne) | Hausmüll, der nicht recycelfähig, aber ungefährlich ist, wird nach regionalen Vorgaben entweder gesondert gesammelt oder kommt in die Restmülltonne, auch Hausmülltonne. Dazu gehören beispielsweise Zigarettenstummel, Asche, Staub, Katzenstreu, Windeln, Hygieneartikel, verschmutztes Papier, Lappen und Filter. |
Biomüll (braune Tonne) |
Zum Entsorgen von Bioabfall dient die Biomülltonne. Bioabfall sind zum Beispiel kleine Mengen Grünabfall, Strauchschnitt, Gemüsereste, Obst- und Blumenabfall. Die Sammlung von Speiseresten erfolgt regional unterschiedlich, da die Verwertung teilweise zu Problemen führen kann. |
Altpapier | Papier und Karton gehören in die Altpapiertonne oder den Altpapiercontainer. Verschmutztes Papier, Kassenzettel und Glanzpapier gehören in die Restmülltonne. |
Altglas | Glasflaschen und -behälter werden nach Weiß- oder Buntglas getrennt und im Altglascontainer entsorgt. Glasarten wie Trinkgläser, Milchglas, Fenster- oder Spiegelglas werden in der Restmülltonne entsorgt. |
Problemstoffe und Sperrmüll | Lacke, Farben, Energiesparlampen und Elektrogeräte sind Sondermüll und müssen zum Altstoffsammelzentrum gebracht werden. In manchen Kommunen können solche Problemstoffe im Handel zurückgegeben werden. Dort können auch leere Batterien abgegeben werden. Auch sperrige Einrichtungsgegenstände und Elektroschrott zählen zum Sperrmüll und kommen zum Altstoffsammelzentrum. |
Im Regelfall ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Haushalte zur Müllentsorgung anzumelden und passende Mülltonnen bereit zu stellen. Als Mieter hast du ein Recht darauf, dein Mietobjekt angemessen zu nutzen, worunter auch die richtige Müllentsorgung fällt. Der Vermieter muss für die entsprechende Kapazität diesbezüglich sorgen.
In diesem Fall sollte der Vermieter kontaktiert werden, da dieser dafür zuständig ist, dass genügend Mülltonnen vorhanden sind. Sollte mehr Müll produziert werden, als Tonnen da sind, muss der Vermieter zusätzliche zur Verfügung stellen. Die zusätzlichen Kosten werden dir als Mieter über die Betriebskosten verrechnet. Die Müllgebühren können also vom Vermieter erhöht werden. Auch, wenn von der Kommune die entsprechenden Gebühren steigen, wird das auf die Mieter umgelegt.
Jeder Mieter muss Müllgebühren zahlen, da in Österreich jeder Privathaushalt über den Vermieter für die Müllentsorgung angemeldet wird. Diese Anmeldung wird jedoch kostentechnisch vom Vermieter übernommen. In Form von Betriebskosten werden die Müllgebühren vom Mieter bezahlt. In den Landesgesetzen sind die genauen Vorgaben der Entsorgung festgelegt. Das Abholen des Abfalls macht nur einen Teil der Leistungen aus, für den die Müllgebühren aufgebracht werden, da auch unter anderem die Abfallverwertung und Förderung von Abfallvermeidung davon erfasst werden.
Im Allgemeinen kann der Vermieter jegliche Reinigungsarbeiten in der Hausordnung festlegen und diese somit auf den Mieter umlegen. Die Arbeit wird dann unter den Mietern aufgeteilt und in gewissen Abständen verrichtet. Als Alternative kann der Vermieter auch eine externe Reinigungsfirma engagieren. Die Kosten dafür werden dann auf die Mieter im Sinne der Müllbeseitigung umgelegt.